Rechtsprechung
VG München, 13.09.2022 - M 22 K 20.30186 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 74 Abs. 1 Halbs. 1; VwGO § 58 Abs. 2
Unzulässigkeit einer Asylklage wegen Versäumung der Klagefrist - rewis.io
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - A 9 S 333/17
Rechtsbehelfsbelehrung:"Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein"; …
Auszug aus VG München, 13.09.2022 - M 22 K 20.30186
Der nicht zwingende Hinweis in der dem Bescheid beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung, dass die Klage in deutscher Sprache abgefasst sein muss, stellt keine Unrichtigkeit im Sinne des § 58 Abs. 2 VwGO dar (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2018 - 13a B 17.31116 - juris; a.A. VGH BW, U.v. 18.4.2017 - A 9 S 333/17 - juris). - VGH Bayern, 10.01.2018 - 13a B 17.31116
Zum Zusatz "Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein."
Auszug aus VG München, 13.09.2022 - M 22 K 20.30186
Der nicht zwingende Hinweis in der dem Bescheid beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung, dass die Klage in deutscher Sprache abgefasst sein muss, stellt keine Unrichtigkeit im Sinne des § 58 Abs. 2 VwGO dar (vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2018 - 13a B 17.31116 - juris; a.A. VGH BW, U.v. 18.4.2017 - A 9 S 333/17 - juris). - BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 5.15
Rechtsbehelfsbelehrung mit irreführendem Zusatz
Auszug aus VG München, 13.09.2022 - M 22 K 20.30186
Sie ist es vielmehr auch dann, wenn sie geeignet ist, bei dem Betroffenen einen Irrtum über die formellen oder materiellen Voraussetzungen des in Betracht kommenden Rechtsbehelfs hervorzurufen und ihn dadurch abzuhalten, den Rechtsbehelf überhaupt, rechtzeitig oder in der richtigen Form einzulegen (BVerwG, B.v. 3.3.2016 - 3 PKH 5.15 - juris).